Wie man Schaben loswird – Wie man Schaben vorbeugt: Halten Sie sie dauerhaft fern

Wie verhindert man ein Wiederauftreten von Schaben?

Um ein Wiederauftreten von Schaben zu verhindern, halten Sie sich an zwei Grundprinzipien: Spalten abdichten und Nahrungsversorgung unterbrechen.

  1. Spalten abdichten – Eintrittswege unterbrechen
  • Dichten Sie Spalten um Wandrohre mit Dichtmasse ab.
  • Installieren Sie insektensichere Siebe über Bodenabläufen und Abflussöffnungen, um das Eindringen aus Rohren zu verhindern.
  • Installieren Sie Dichtungsprofile an Tür- und Fensterspalten; dichten Sie Spalten unter Türen ab.
  • Dichten Sie Klimaanlagenrohrdurchführungen vollständig ab; lassen Sie keine Spalten.
  • Schaben können durch Spalten von nur 1,6 mm schlüpfen, daher muss jede sichtbare Spalte abgedichtet werden.
  1. Nahrungsversorgung unterbrechen – Nahrungsquellen entfernen
  • Lagern Sie alle Lebensmittel in verschlossenen Behältern; lassen Sie nichts für Schaben übrig.
  • Entsorgen Sie Müll täglich; halten Sie Behälter abgedeckt und verschlossen.
  • Reinigen Sie regelmäßig unter Schränken und in Ecken; lassen Sie keine Essensreste liegen.
  • Reparieren Sie undichte Rohre, um Wasserquellen zu beseitigen.
  • Wischen Sie Herdplatten und Spülen nach Gebrauch trocken; lassen Sie kein Fett zurück.
  1. Langzeitschutz
  • Sprühen Sie nach Abschluss der oben genannten Maßnahmen Dinotefuran-haltiges Haushaltsinsektizid als Filmbarriere auf potenzielle Schabeneintrittswege.
  • Konzentrieren Sie sich auf Schrankböden, Spülenkanten, Sockelleisten und Rohrdurchführungen.
  • Tragen Sie alle 2–3 Monate erneut auf, um die Wirksamkeit zu erhalten.
  • Überprüfen Sie regelmäßig auf Anzeichen von Schaben; behandeln Sie sofort. Platzieren Sie Leimtafeln in Schrankecken zur Überwachung und überprüfen Sie monatlich auf gefangene Schaben.
  1. Nachbarschaftskoordination

Schaben breiten sich über Rohre zwischen Stockwerken aus. Wenn Nachbarn Schaben haben, ist die Abdichtung Ihrer eigenen Rohrspalten und Bodenabläufe unerlässlich.